Vor Gericht und auf hoher See, so ein altes Sprichwort, ist man angeblich in Gottes Hand. Ganz anders ist es, wenn man selbst Richter oder Staatsanwalt ist. Dann ist man in Deutschland bei Strafsachen Bürger erster Klasse und wird mit Samthandschuhen angefasst.
Die Arnsberger Staatsanwaltschaft hat vor wenigen Tagen das Ermittlungsverfahren gegen einen Richter des Siegener Amtsgerichtes wegen des Verdachts der Rechtsbeugung in aller Stille eingestellt. Und zwar ohne Anhörung von Zeugen und ohne ein öffentliches Verfahren. Ein Siegener Richter war über eine rote Ampel gefahren. Siegener Polizisten hatten das gesehen und den Mann auf dem Justizparkplatz angehalten.
Skandal: Ein Richter bedroht Polizisten
Das anschließende Verfahren stellte ein Kollege des Richters dann ein und sprach den Beschuldigten frei. Mehr noch: Der Richter drohte den Zeugen (den Polizisten) mit einem Verfahren. Die Polizisten zeigten den Richter deshalb wegen des Verdachts der Rechtsbeugung, Nötigung und Beleidigung an. Die Staatsanwaltschaft Siegen leitete ein Vorermittlungsverfahren ein, gab den pikanten Fall aber dann doch lieber an die Kollegen nach Arnsberg ab. Man kennt sich gut. Und die Arnsberger Richter stellten das Verfahren gegen den Siegener Richter ein, ohne die Polizeibeamten anzuhören oder weitere Ermittlungen einzuleiten. Man muss dazu wissen, dass die 15 Richter des Amtsgerichts Siegen ihre Befangenheit in diesem Fall erklärt hatten, unter ihnen der Leiter des Amtsgerichtes und sein Stellvertreter. Die Medien wurden darum gebeten, nicht über den Fall zu berichten. Das alles liest sich wie in einer Bananenrepublik. Und man könnte denken, es sei ein extremer Einzelfall. Doch weit gefehlt.
Das gilt offenkundig nur für Normalbürger, nicht aber für Mitarbeiter der Justiz. Denn in Nordrhein-Westfalen wurde vom Justizministerium ein Paderborner Staatsanwalt befördert, bei dem man zuvor eine erdrückende Menge von Kinderpornografie gefunden hatte.
Der Fall belegt, dass in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird – und er beschäftigte auch den Landtag. Denn es gibt als Drucksachen-Nummer 14/10582 eine Anfrage an die Landesregierung, mit der geklärt werden sollte, »nach welchen dienstrechtlichen Voraussetzungen« der Staatsanwalt trotz der Kinderpornografie befördert worden war.
Der Staatsanwalt bezieht jetzt ein weitaus höheres Gehalt. Diese Beförderung ist nicht nur in Juristenkreisen umstritten. Denn der Besitz von Kinderpornografie ist kein Kavaliersdelikt. Und auf dem Dienstcomputer des Staatsanwalts und bei einer Hausdurchsuchung waren auch auf seinem häuslichen Rechner zahlreiche Kinderpornos entdeckt worden. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein, die Generalstaatsanwaltschaft Hamm schob es an die Staatsanwaltschaft Detmold weiter.
Doch die stellte die Ermittlungen nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldbuße ein. Damit gilt der Staatsanwalt als nicht vorbestraft. Man wartete eine Zeit ab, bis der Fall in der Bevölkerung vergessen schien, und beförderte ihn dann.
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kopp 51-14
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